Gebrauchssteine - Grenzsteine
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| Ihre solide Beständigkeit, ihr Überdauern kurzlebiger
Ereignisse legte es nahe, Steine auch als "Marksteine" im Sinne
von Markierungszeichen für Flur- oder Hoheitsgrenzen zu setzen. Für das dänische Hoheitsgebiet erließ König Waldemar II. bereits 1241 im Rahmen des "Jyske Lov" (Jütisches Recht) die Verordnung, Grenzsteine aufzustellen. Sie kennzeichneten u. a. die Verwaltungseinheiten der "Harden". |
| Aus der Fülle der historischen Verwendung Beispiele aus dem
Flensburger Raum - Stadtfeldsteine: |
| Der
Hornsrudestein am Südrand des Stadtfelds birgt
mehrere Aussagen: Das Zeichen T (auf der Rückseite) weist auf sein erstes Aufstellen um 1560 als Sandemannstein (Rechtsstein) hin an diesem Ort = am Grenzweg zwischen Ochsenweg und Hornholz da, wo die Au ihn kreuzt. Die Au wiederum ist Grenz-Au zwischen den beiden Harden Uggelharde und Wiesharde. Dafür steht der senkrechte Balken des Zeichens. Der waagrechte Balken steht für den Grenzweg zwischen den beiden Harden und dem Stadtfeld. Somit ist dies ein dreifacher Grenzpunkt. Die Jahreszahl 1771 wurde ihm später bei der Verkoppelung gegeben. |
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| Informative Links: https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzstein |
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