Logo

Gebrauchssteine  -  Grenzsteine

Steinwerkzeuge | Steinsetzungen | Bautasteine | Runensteine | Bildsteine | Grabanlagen | rituelle Steine | Wegebau | Steinbrücken | Pflaster | Wegepflichtsteine | Mauern | Kirchen | Gedenksteine | Mergel | RaseneisenerzZiegel |  

Ihre solide Beständigkeit, ihr Überdauern kurzlebiger Ereignisse legte es nahe, Steine auch als "Marksteine" im Sinne von Markierungszeichen für Flur- oder Hoheitsgrenzen zu setzen. 
Für das dänische Hoheitsgebiet erließ König Waldemar II. bereits 1241 im Rahmen des "Jyske Lov" (Jütisches Recht) die Verordnung, Grenzsteine aufzustellen. Sie kennzeichneten u. a. die Verwaltungseinheiten der "Harden".  
 
Aus der Fülle der historischen Verwendung Beispiele aus dem Flensburger Raum   -
Stadtfeldsteine:
Die Stadt Flensburg verfügte seit ihrer Gründung im 13. Jh. über ein ausgedehntes Stadtfeld. Dessen lange Grenze war  - gemäß königlichem Erlass - mit Marksteinen ("oldeste Scheydesteine") gekennzeichnet (siehe 1. Bild: Sandemannstein). Jährlich wurde der Standort der Steine mittels einer amtlichen Begehung kontrolliert und bei Bedarf korrigiert. Zu Beginn des 17. Jh. (1601) wurde  - vermutlich aus Anlass fortwährender Übergriffe bzw. Grenzstein-entwendungen  -  eine umfassende Maßnahme getroffen. Die vorhandenen Steine wurden mittels Gravur beschriftet und mit 20 neuen Steinen zu einer ansehnlichen Reihe von 71 Steinen ergänzt.
 
Sandemannstein (Thingstein),
um 1250 gesetzt.
Er markierte einen Rechtsort. Die "Sandemänner" schlichteten hier Grenzstreitigkeiten.
Alter Ortstein, er kennzeichnete
einen Richtungswechsel im Grenzverlauf.
Ursprünglich unbeschriftet, Schriftzug von 1601.
Behauener Stadtfeldstein des Flensburger Stadrtfeldes,
mit Schriftzug von 1601.
Das "F" steht für Flensburg.

Behauener Stadtfeldstein
von 1601. Die noch erhaltenen, z. T. divers platzierten Stadtfeldsteine wurden an ausgewählten Orten entlang der Grenze neu aufgestellt und gesichert.
   
  Der Hornsrudestein am Südrand des Stadtfelds birgt mehrere Aussagen:
Das Zeichen
T (auf der Rückseite) weist auf sein erstes Aufstellen um 1560 als Sandemannstein (Rechtsstein) hin an diesem Ort = am Grenzweg zwischen Ochsenweg und Hornholz da, wo die Au ihn kreuzt. Die Au wiederum ist Grenz-Au zwischen den beiden Harden Uggelharde und Wiesharde. Dafür steht der senkrechte Balken des Zeichens. Der waagrechte Balken steht für den Grenzweg zwischen den beiden Harden und dem Stadtfeld. Somit ist dies ein dreifacher Grenzpunkt.
Die Jahreszahl 1771 wurde ihm später bei der Verkoppelung gegeben.
   
     
     
 Die größeren Verwaltungsbezirke des Mittelalters (Harden oder dän. "Syssel") hatten an bedeutenden Wegen Hardensteine stehen, um deutlich zu machen, dass ab hier ein anderer Rechtsbezirk wirkt.

1. Stein: Wieshardenstein, auf der Flensburger Stadtgrenze am alten Landweg nach Husum.
2. Stein: Wieshardenstein (Inschrift: "Wies H 1778"), am Hærweg bei Bommerlund (im Hintergrund der älteste erhaltene Hardenstein, CT3).
 
   
     
Informative Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzstein
 
        zurück zum Überblick Gebrauchssteine