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Gebrauchssteine  -  Wegepflichtsteine

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Gegen Ende des 17. Jh. wurde die von alters her genutzte Heerwegtrasse auf Geheiß des dänischen Königs Christian V. erstmals vermessen und mit Grenzsteinen markiert. Die Erhaltungsmaßnahmen des Weges wurden zwischen den anliegenden Dörfern und Gutshöfen aufgeteilt. Wegepflichtsteine markierten die Grenzen der ihnen jeweils zugeteilten Wegstrecken. Diese variierten entsprechend der Beschaffenheit des Wegabschnitts und angesichts des erforderlichen Arbeitsumfang. In die Wegepflichtsteine waren Dorfnamen oder Initialen eingraviert.
 
Wegepflichtarbeiten    Skizze aus der Infotafel zu den Wegepflichtsteinen am Heerweg, in der Bommerlunder Plantage
 
Wegepflichtsteine am "Krummen Weg" bei Niehuus.
 
  Wegepflichtstein zum Dorf Gottrupel Wegepflichtstein zum Dorf Handewitt Wegepflichtstein zum Gut Sünderup
       

 
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